Jagdrechtstagung beim Bayerischen Jagdverband in Feldkirchen
Unser WK Boris Segmüller hielt am 16.03.2018 in der Hauptgeschäftsstelle des BJV in Feldkirchen im Rahmen der Jagdrechtstagung über verschiedene Themen Vorträge. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten Prof. Dr. Jürgen Vocke kam unser WK Boris Segmüller mit seinem ersten Vortrag an die Reihe. Es ging um die Afrikanische Schweinepest.
Hiernach trug Dr. Peter Greeske, Vorsitzender des Rechtsausschusses im BJV, über die Abschussplanung und die Durchführung des Abschusses im Revier auf Rehwild vor. Es folgte eine kurze Pause. Nach dieser war unser WK Boris Segmüller wieder an der Reihe mit der Darstellung über Änderung der Zuverlässigkeitsprüfung im Waffengesetz, also der Änderung des § 5 Abs. 2 Ziffer 3 WaffG.
Abschließend berichtete die Ehrenvorsitzende Frau Rechtsanwältin Barbara Frank über aktuelle Entscheidungen aus dem Jagd- und Waffenrecht.
Es fand bei allen Vorträgen eine rege Diskussion statt.
Insbesondere die Vorträge über die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Änderung des § 5 WaffG fanden ein reges Interesse. Es zeigte sich in der Diskussion, dass durch die ASP vielfältige Probleme und auch Einschränkungen für die Jagd eintreten werden. Auch die Probleme geeignete Wildsammelstellen einzurichten wurde diskutiert sowie die Maßnahmen, um die ASP einzudämmen durch Desinfektionsmaßnahmen der Fahrzeuge, Werkzeuge sowie Hunde und Menschen. Hinzukommen Jagdverbote in den Fundgebieten und auch die Verpflichtung in der Pufferzone eine Reduzierung des Bestandes um 70% zu erreichen.
Man war sich einig, dass es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis die ASP auch in Deutschland auftreten wird. Vorsicht ist geboten, aber keine Panik.
Es wurde auf die Änderung der Jagdzeitenverordnung hingewiesen. Mit Bekanntgabe der Verordnung ist nunmehr die Jagd auf Schwarzwild im ganzen Jahr möglich. Der Muttertierschutz bleibt aber auch weiterhin bestehen, so dass die Jagd auf Keiler, Beibachen, Frischlinge und Überläufer möglich ist und nur noch führende Bachen geschont werden müssen. Es bleibt noch die Änderung der Jagdzeitenverordnung in Bayern abzuwarten, die derzeit nicht geändert wurde.
Anhand des Vorfalles stellte WK Boris Segmüller die Änderung des Waffengesetzes dar. Hier wurde das Problem dargestellt, dass negative Äußerungen in der Öffentlichkeit auch zur Überprüfung der Zuverlässigkeit führen können.
Bild: WK Boris Segmüller im Haus der Bayerischen Jäger/Feldkirchen (Text und Bild – Boris Segmüller)